Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaktusumzug Wyttenbach, Bern. Stand 27. Oktober 2021.
1. Geltungsbereich
1.1 Kaktusumzug bietet Dienstleistungen in den Bereichen Umzug, Reinigung, Entsorgung, Lagerung und Malerarbeiten an. Der Vertragsschluss betreffend die Dienstleistungen findet zwischen Kaktusumzug und den Kunden direkt statt.
1.2 Auf die gesamte laufende und künftige Rechtsbeziehung mit Kaktusumzug finden ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kaktusumzug in der jeweils aktuellen Version Anwendung.
1.3 Ungeachtet von Übersetzungen dieser AGB ist die Version in deutscher Sprache verbindlich.
2. Prozesse
2.1 Die Fixpreise beinhalten die An- und Abfahrt, die Ein- und Ausladung sowie sämtliche vereinbarten Tätigkeiten. Die angebotenen Preise orientieren sich an den Marktpreisen.
2.2 Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Offerte anzunehmen. Offerten werden hinfällig, sofern sie nicht innerhalb des Gültigkeitsdatums auf der Offerte angenommen respektive bestätigt werden. Falls der Kunde eine Offerte annimmt, kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und Kaktusumzug gemäss Offerte zustande. Der Inhalt des Vertrages kann anschliessend nur noch im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden (z. B. Terminverschiebung, Preisanpassung).
2.3 Kaktusumzug erbringt die Dienstleistung in höchster Qualität und unter Berücksichtigung sämtlicher anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Kaktusumzug berücksichtigt ausserdem branchenübliche Standards im Sinne eines Minimalstandards.
3. Stornierungen
Der Kunde hat gegenüber Kaktusumzug das Recht zur kostenfreien Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 7 Arbeitstage nach der Annahme der entsprechenden Offerte, sofern die Dienstleistung mindestens 14 Arbeitstage im Voraus vereinbart wurde. Ist diese Frist abgelaufen, kann Kaktusumzug eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:
- Stornierung bis zu 14 Arbeitstage vor Beginn der Dienstleistung: 15 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- Stornierung innerhalb von weniger als 14 Arbeitstagen bis 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: 60 % des vereinbarten Gesamtbetrages
- Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: 85 % des vereinbarten Gesamtbetrages
4. Mängelrüge Dienstleistungen
4.1 Der Kunde hat das Umzugsgut bzw. den Zustand des zu reinigenden Objekts sofort nach Erbringung der Dienstleistung zu prüfen. Der Kunde unterschreibt ein Abnahmeprotokoll, auf welchem erkennbare Mängel aufgeführt werden. Im Abnahmeprotokoll als mängelfrei bezeichnete Dienstleistungen bzw. Objekte gelten als vorbehaltlos abgenommen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich an Kaktusumzug zu melden, wobei Fotos der Schäden beizulegen sind. Dabei ist davon auszugehen, dass auch nicht sofort erkennbare Mängel bei Umzugs- oder Reinigungsschäden innerhalb dieser Frist erkennbar sind.
4.2 Sämtliche Mängelrechte verfallen, sobald vor deren Geltendmachung oder Abklärung durch Kaktusumzug Dritte weitere Arbeiten, wie beispielsweise Malerarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen, im entsprechenden Objekt ausführen.
5. Pflichten des Kunden, Mehraufwände
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zum gesamten Umzugsgut bzw. zu allen zu reinigenden Objekten zu machen. Falls dies durch die Inventarfragebögen nicht möglich sein sollte, ist ein entsprechender Vorbehalt im Kommentarfeld anzugeben.
5.2 Für den Fall, dass sich die durch den Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Aufwandes und/oder Umzugsguts bzw. der zu reinigenden Objekte erheblich von der Realität unterscheiden (Abweichung von mehr als 10 %) und dies zu Mehraufwand für Kaktusumzug führt, hat Kaktusumzug folgende Rechte:
- die Dienstleistung entsprechend den vom Kunden getätigten Angaben auszuführen (und nicht mehr Aufwand auf sich zu nehmen, als vereinbart wurde),
- oder, falls sowohl der Kunde wie auch Kaktusumzug zustimmen, dem Kunden den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostenansätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort auf einem entsprechenden Formular festgehalten.
- Können sich der Kunde und Kaktusumzug nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen und verweigert der Kunde die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, gelten die Entschädigungsrechte gemäss Ziffer 3 betreffend Stornierung.
- Ein Spezialfall stellt die Dienstleistung der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung dar: Überschreitet der tatsächliche Aufwand den im gebuchten Angebot festgehaltenen Aufwand und stimmt der Kunde einem Aufpreis nicht zu, gilt die Abnahmegarantie nur für die im Angebot angegebenen Räumlichkeiten bzw. Objekte.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, ausreichende Parkplätze für Kaktusumzug zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Abklärungen betreffend Zufahrt und Haltemöglichkeiten zu treffen.
5.4 Die genaue Übersicht darüber, was in der Dienstleistung inbegriffen ist und was nicht, finden Sie auf den Seiten Umzug und Umzugsreinigung.
6. Bezahlung
6.1 Die Dienstleistung kann über folgende Arten bezahlt werden: Rechnung, Bezahlung per Kreditkarte oder Barzahlung. Bei Barzahlung zahlt der Kunde Kaktusumzug vor Ort den vereinbarten Gesamtbetrag. Bei Bezahlung per Rechnung stellt Kaktusumzug dem Kunden jeweils nach Erbringung der Dienstleistung Rechnung. Bei Bezahlung per Kreditkarte wird der vereinbarte Gesamtbetrag von Kaktusumzug im Voraus abgebucht.
6.2 Die Überweisung des Gesamtbetrages bei Rechnung oder Bezahlung per Kreditkarte setzt voraus, dass während 7 Arbeitstagen nach Beendigung der gesamten Dienstleistung keine Reklamation bei Kaktusumzug eingegangen ist.
6.3 Für den Fall, dass der Kunde die vereinbarte Zahlungsart nicht einhält (z. B. wenn der Kunde eine Bezahlung per Rechnung wünscht, obwohl eine Barzahlung vereinbart wurde), kann Kaktusumzug eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erheben.
7. Standards für Umzugsreinigungen
7.1 Beinhaltet die gebuchte Dienstleistung eine Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie, ist Kaktusumzug nicht verpflichtet, bei der Wohnungsabgabe mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung dabei zu sein.
7.2 Der Termin für die Wohnungsabgabe muss am gleichen Arbeitstag erfolgen, an welchem die Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erfolgt. Damit soll verhindert werden, dass Kaktusumzug für nachträglich entstandene Verschmutzungen verantwortlich gemacht wird. Der Termin ist Kaktusumzug spätestens am Tag mitzuteilen, an welchem die Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erbracht wird.
8. Haftungsausschluss
8.1 Kaktusumzug ist von der Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Kunden, eine vom Kunden erteilte Weisung, Mängel des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche Kaktusumzug keinen Einfluss hatte.
8.2 Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software sowie bei Datenverlusten und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tiere etc.) («zerbrechliche Gegenstände») ist der Kunde verpflichtet, (i) darauf hinzuweisen, dass es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, und (ii) die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig zu verpacken und zu beschriften.
8.3 Erfüllt der Kunde die Obliegenheit in Ziffer 8.2 nicht, entfällt die Haftung von Kaktusumzug.
